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Was beinhaltet der Jahresabschluss?

Um einen signierten Jahresabschluss zu erhalten, klicken Sie hier. 

Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GUV). Diese müssen den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen. Bei größeren Kapitalgesellschaften kommt ein Anhang mit Lagebericht, Corporate Governance-Bericht und eventuelle weitere Inhalte dazu.

Der Jahresabschluss beinhaltet

  • Vermögensgegenstände
  • Aufwande und Erträge
  • Verbindlichkeiten
  • Rückstellungen
  • Rechnungsabgrenzungsposten

Offenlegung des Jahresabschlusses

Welche Unterlagen im Jahresabschluss offengelegt werden müssen, hängt von der Größe der Kapitalgesellschaft ab, die Größenklassen sind in § 221 UGB definiert.

  • Gemäß § 278 UGB müssen kleine Kapitalgesellschaften jeweils nur die Bilanz sowie den Anhang und den Anlagespiegel im Firmenbuch veröffentlichen.
  • Gemäß § 277 UGB müssen alle weiteren Kapitalgesellschaften Bilanz, GUV sowie den Anhang und den Anlagespiegel im Firmenbuch veröffentlichen.
Mitarbeiter Umsatz Bilanzsumme
Kleinunternehmen 0-49 ≤ € 10 Mio. ≤ € 10 Mio.
Mittlere Unternehmen 50 – 249 ≤ € 50 Mio. ≤ € 43 Mio.
Großunternehmen ab 250 > € 50 Mio. ≤ € 43 Mio.

Einreichung des Jahresabschlusses

Grundsätzlich bestehen zwei Alternativen für die elektronische Einbringung des
Jahresabschlusses. Die Einbringung in strukturierter Form über FinanzOnline und die
Einbringung als Beilage im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV). Die elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen (ERV-JAb) an das Firmenbuch ist mit dem Inkrafttreten des § 277 Abs. 6 UGB für Kapitalgesellschaften verpflichtend.

Ausnahme:
Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis EUR 70.000,–. Diese Bestimmung gilt erstmals
für die Einreichung von Jahresabschlüssen (JAb) für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember
2007 endeten (vgl. § 906 Abs. 16 UGB).

Anleitung zur Einreichung von Jahresabschlüssen

Nähere Informationen zur Einreichung von Jahresabschlüssen an das Firmenbuch über FinanzOnline erhalten Sie vom Bundesministerium für Justiz.

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