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Warum muss ich für den Bezug von KSV1870-Produkten zusätzliche Daten angeben?

Die Abfrage des berechtigten Interesses sowie die Zustimmung zu den AGB des KSV ist ebenso wie die Bestätigung, dass sich die Kundin bzw. der Kunde in einem Land innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes oder eines Landes mit Angemessenheitsbeschluss befindet, Voraussetzung dafür, dass der KSV1870 der Auskunftsverpflichtung nach Art. 15 DSGVO gegenüber Betroffenen nachkommen kann. Dies ist besonders bei Bonitätsauskünften wesentlich und nicht nur rechtlich gefordert, sondern uns auch ein wesentliches Anliegen im Bereich Datenschutz.

auszug.at ist für diese Produkte als Vermittler zwischen Ihnen als User und dem KSV1870 tätig, weshalb der Abschluss einer Auftragsverarbeitervereinbarung notwendig ist. Dieser geschieht durch die Annahme der entsprechenden Information. Der Vertrag für die Bonitätsdaten kommt allein zwischen Ihnen und dem KSV zustande. Dennoch kommen für das Verwenden der Website von Auszug.at sowie für einen etwaigen Bezug von Firmenbuch- oder Grundbuchprodukten die AGB der Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH zur Anwendung, weshalb auch diese akzeptiert werden müssen.

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